{"id":613,"date":"2025-08-14T15:06:28","date_gmt":"2025-08-14T13:06:28","guid":{"rendered":"https:\/\/privacy4all.de\/startseite\/?p=613"},"modified":"2025-11-20T11:05:47","modified_gmt":"2025-11-20T10:05:47","slug":"digitale-vulnerabilitaet-und-warum-sie-uns-alle-betrifft-ein-blinder-fleck-im-datenschutzrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/privacy4all.de\/startseite\/digitale-vulnerabilitaet-und-warum-sie-uns-alle-betrifft-ein-blinder-fleck-im-datenschutzrecht\/","title":{"rendered":"Digitale Vulnerabilit\u00e4t \u2013 und warum sie uns alle betrifft: Ein blinder Fleck im Datenschutzrecht"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>Wir suchen immer neue Beitr\u00e4ge f\u00fcr unseren Blog &#8211; einen Call mit allen relevanten Informationen findet ihr <a href=\"https:\/\/privacy4all.de\/startseite\/call-for-blogbeitraege\/\">hier<\/a>!<\/strong><\/p>\n\n\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>von <a href=\"https:\/\/www.uni-kassel.de\/fb07\/iwr\/oeffentliches-recht-it-recht-und-umweltrecht\/team\/wissenschaftliche-mitarbeiterinnen\/luisa-schmied\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"\">Luisa Schmied<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die fortschreitende Digitalisierung bringt Vorteile, aber auch neue Herausforderungen mit sich. Eine dieser Herausforderungen ist die ad\u00e4quate Adressierung \u201adigitaler Vulnerabilit\u00e4t\u2018 \u2013 der Verletzlichkeit von Menschen im Rahmen digitaler Infrastrukturen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Vulnerabilit\u00e4t als menschliche Eigenschaft<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um Formen digitaler Vulnerabilit\u00e4t einordnen zu k\u00f6nnen, ist es sinnvoll, sich zun\u00e4chst mit dem allgemeinen Konzept der Vulnerabilit\u00e4t auseinanderzusetzen. Vulnerabilit\u00e4t bezeichnet grunds\u00e4tzlich die Eigenschaft, verletzlich zu sein. Der Begriff bezieht sich auf Situationen, in denen das Risiko von Gefahren, also der M\u00f6glichkeit eines negativen Ereignisses durch verschiedene Faktoren und Prozesse, erh\u00f6ht ist. Das Ausma\u00df der Vulnerabilit\u00e4t kann dabei anhand der Wechselwirkung zwischen Risikoexposition (wie gro\u00df die Gefahr ist) und Bew\u00e4ltigungskapazit\u00e4t\/Resilienz (wie gut man damit umgehen kann) gemessen werden. Eine einflussreiche Vulnerabilit\u00e4tstheorie stammt von Martha Fineman. Sie geht davon aus, dass Vulnerabilit\u00e4t ein <strong>grundlegender Bestandteil des Menschseins ist<\/strong> \u2013 also alle Menschen betrifft. Vulnerabilit\u00e4t kann sich danach entweder strukturell \u2013 etwa durch gesellschaftliche Bedingungen wie soziale Ungleichheiten \u2013 oder situativ \u2013 etwa in bestimmten Lebenslagen wie Alter oder Krankheit \u2013 \u00e4u\u00dfern. Daraus leitet Fineman eine gesellschaftliche Verantwortung ab:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Gesellschaft muss auf die aus der Vulnerabilit\u00e4t resultierenden Abh\u00e4ngigkeiten reagieren \u2013 also Menschen unterst\u00fctzen, wenn sie vulnerabel sind. Dazu unterscheidet Fineman zwei Arten der Abh\u00e4ngigkeit, um der Vulnerabilit\u00e4t des Menschen erfolgreich zu begegnen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die unvermeidliche Abh\u00e4ngigkeit, die jedem Mensch aufgrund seines verk\u00f6rperten Wesens innewohnt. Damit beschreibt Fineman die nicht vermeidbare Abh\u00e4ngigkeit, die daraus entsteht, dass Menschen im Laufe ihres Lebens auf andere Menschen angewiesen sind, sei es z. B. als Kind, im Rahmen von F\u00fcrsorge und Schutz oder im Krankheitsfall\/Alter auf Hilfe oder Pflege.<\/li>\n\n\n\n<li>Daneben beschreibt sie die abgeleitete Abh\u00e4ngigkeit. Diese ergibt sich aus dem Zugang zu ausreichend materiellen, institutionellen und physischen Ressourcen, die Menschen ben\u00f6tigen, um ihren Vulnerabilit\u00e4ten zu begegnen und ein selbstbestimmtes Leben zu f\u00fchren.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ausgehend von den beschriebenen Abh\u00e4ngigkeiten ergibt sich eine Verantwortung, die nicht nur beim Individuum, sondern ma\u00dfgeblich bei der Gesellschaft und ihren Institutionen liegt. Wenn Vulnerabilit\u00e4t nicht als individuelle Schw\u00e4che, sondern als universelle menschliche Bedingung verstanden wird, entsteht daraus die Grundlage f\u00fcr einen solidarischen Schutz. Dieser Schutz zielt darauf ab, allen Menschen gleiche Teilhabechancen zu erm\u00f6glichen \u2013 und schafft so mehr gesellschaftliche Gerechtigkeit.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Digitale Vulnerabilit\u00e4t: Risiken moderner Datenverarbeitung<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Digitale Infrastrukturen sind die Grundlage moderner digitaler Dienste und Anwendungen und damit f\u00fcr das Funktionieren von Wirtschaft, Staat sowie zentraler Bereiche wie das Bildungs- oder Gesundheitssystem unverzichtbar. Ohne sie w\u00e4ren Anwendungen wie KI-Systeme, soziale Medien, digitale Zahlungssysteme oder Cloud-Dienste nicht denkbar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Rede von Vulnerabilit\u00e4t im Rahmen dieser digitalen Infrastrukturen liegt die Annahme zugrunde, dass digitale &nbsp;Technologien aufgrund ihrer Omnipr\u00e4senz automatisch neue Verletzlichkeiten erzeugen \u2013 sie er\u00f6ffnen zwar Teilhabechancen (z. B. durch digitale Assistenzsysteme), vergr\u00f6\u00dfern aber zugleich die Angriffsfl\u00e4che f\u00fcr Grundrechtseingriffe, etwa in Form von&nbsp; Datenschutzverletzungen oder Diskriminierungen durch algorithmische Entscheidungen und die Exposition gegen\u00fcber Vulnerabilit\u00e4tsfaktoren. Vulnerabilit\u00e4ten im digitalen Raum entstehen z. B. dort, wo datengetriebene Plattformen intrusiv in die Privatsph\u00e4re der Menschen hineinwirken. Die M\u00f6glichkeit zur Erfassung personenbezogener Daten hat zur Entstehung neuer Gesch\u00e4ftsmodelle gef\u00fchrt, die auf der Erstellung umfassender Identit\u00e4tsprofile durch Tracking und Profiling der Nutzenden basieren. \u00dcber Tracking-Tools wird individuelles Verhalten der Nutzenden bis ins Detail aufgezeichnet und \u00fcber Profiling-Techniken werden diese pers\u00f6nlichen Aspekte im Detail interpretiert, was R\u00fcckschl\u00fcsse auf die wirtschaftliche Lage, pers\u00f6nliche Vorlieben und Interessen sowie auf zuk\u00fcnftiges Verhalten zul\u00e4sst. Neben dem Ziel, damit die Kundenbindung zu erh\u00f6hen oder personalisierte Werbung zu schalten, entstehen Informations- und Machtasymmetrien zwischen Plattformen und Nutzenden. Mit der Verbreitung intelligenter Technologien w\u00e4chst zunehmend das Potenzial, menschliches Verhalten gezielt und oft unbemerkt zu lenken und zu beeinflussen (z. B. durch Nudging). Dabei ist oft nicht klar, welche Risiken oder Sch\u00e4den damit verbunden sein k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Die Adressierung von digitaler Vulnerabilit\u00e4t im Recht<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Versteht man Vulnerabilit\u00e4t als individuelle Eigenschaft, greift die \u00fcbliche rechtliche Kategorisierung in feste Gruppen, z. B. nach Alter, Geschlecht oder aufgrund einer Behinderung (vgl. Art. 21 GRCh, Art. 3 Abs. 3 GG; \u00a7 1 AGG), zu kurz, um dem tats\u00e4chlichen Schutzbedarf im jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden. Vulnerabilit\u00e4t innerhalb dieser Gruppen ist zwar mit einer h\u00f6heren Wahrscheinlichkeit gegeben, dennoch k\u00f6nnen verschiedene Mitglieder dieser Gruppen durch unterschiedlich stark ausgepr\u00e4gte Vulnerabilit\u00e4ten gekennzeichnet sein. Auch au\u00dferhalb dieser Gruppenkategorien ist eine erh\u00f6hte Vulnerabilit\u00e4t nicht ausgeschlossen. Verletzlichkeit ist folglich nicht universell durch Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Gruppe, sondern im Kontext des speziellen Anwendungsbereichs zu betrachten. Das Festhalten an generischen Gruppenkategorien birgt die Gefahr, nicht alle Vulnerabilit\u00e4tsaspekte ad\u00e4quat zu adressieren. Dies sollte aber vor dem Hintergrund eines effektiven Grundrechtsschutzes, der auch den Schutz besonders vulnerabler Personen zum Ziel hat, ausschlaggebend sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gerade im digitalen Raum wird die Schwierigkeit deutlich, individuelle Schutzbed\u00fcrfnisse angemessen zu ber\u00fccksichtigen. Insbesondere der rechtliche Schutz der eigenen Daten und der Kontrolle dar\u00fcber, was mit ihnen passiert, stellt eine komplexe Herausforderung dar. Beim Versuch, den Begriff der Vulnerabilit\u00e4t als Rechtsbegriff zu greifen, wird dessen Unbestimmtheit deutlich. Trotzdem k\u00f6nnte ein rechtliches Konzept von Vulnerabilit\u00e4t dort besonders hilfreich sein, wo es darum geht, individuelle, situative und kontextbezogene Schutzbed\u00fcrfnisse besser zu erfassen \u2013 also \u00fcber pauschale Gruppenzuweisungen hinauszugehen und den <strong>Schutzbedarf differenzierter zu denken<\/strong>. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) begegnet Vulnerabilit\u00e4t insbesondere durch eine inhaltliche Kategorisierung besonders sensibler Daten im Rahmen des Art. 9 DSGVO. Aufgrund ihres engen Bezugs zu Grundrechten und Grundfreiheiten unterwirft die Verordnung bestimmte Datenarten \u2013 etwa Gesundheitsdaten \u2013 einem besonderen Schutzregime, das \u00fcber die allgemeinen Verarbeitungsgrunds\u00e4tze hinausgehende Anforderungen stellt. Eine kontextbezogene Betrachtung individueller oder situativer Schutzbed\u00fcrftigkeit erfolgt hingegen nicht, sodass der Schutzrahmen auf typisierte Datenkategorien beschr\u00e4nkt bleibt. Die Regelungssystematik der Verordnung orientiert sich zudem prim\u00e4r an idealtypischen, durchschnittlich informierten Nutzenden. Eine ausdr\u00fcckliche Ber\u00fccksichtigung vulnerabler Personen ist in der DSGVO im Wesentlichen auf den Schutz von Kindern beschr\u00e4nkt, z. B. in Form von Art.&nbsp;8 DSGVO. Dies erfasst den Schutzbedarf im Rahmen digitaler Vulnerabilit\u00e4t jedoch nicht ausreichend differenziert. Es bleibt die Notwendigkeit einer ad\u00e4quaten Adressierung von digitaler Vulnerabilit\u00e4t, um z. B. \u00e4lteren Menschen oder solchen mit kognitiven Beeintr\u00e4chtigungen entsprechenden Selbstschutz zu erm\u00f6glichen. Insbesondere im Verbraucherschutzrecht wurden solche Vulnerabilit\u00e4ten bereits erkannt und adressiert, um Personen wirksam vor Ausnutzung aufgrund k\u00f6rperlicher oder geistiger Einschr\u00e4nkungen, hohen Alters oder situativer Leichtgl\u00e4ubigkeit zu sch\u00fctzen (Verbot unlauterer gesch\u00e4ftlicher Handlungen nach \u00a7 3 Abs. 4 UWG). Im Kontext digitaler Technologien werden vulnerable Personen als Nutzende oder Verbrauchende oft nicht mitgedacht. Um einem individuellen Ansatz von Vulnerabilit\u00e4t gerecht zu werden, muss der klassische Diskriminierungsschutz auf Grundlage von abschlie\u00dfenden Merkmalslisten um eine Diversit\u00e4tsperspektive erg\u00e4nzt werden, die anhand der Vulnerabilit\u00e4ten im Kontext des konkreten Gegenstandsbereichs entwickelt wird. Zur Ableitung entsprechender Schutzma\u00dfnahmen sind neben den schutzbed\u00fcrftigen Individuen auch die gef\u00e4hrdenden Situationen und Kontexte zu identifizieren.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Begegnung von Vulnerabilit\u00e4t durch die St\u00e4rkung von Resilienzen<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die St\u00e4rkung von Resilienz (Bew\u00e4ltigungskapazit\u00e4t) ist ein wichtiger Ansatz, um Vulnerabilit\u00e4t zu begegnen. Die klassischen L\u00f6sungsans\u00e4tze zur Steigerung der Bew\u00e4ltigungskapazit\u00e4t im Schutzbereich der informationellen Selbstbestimmung beziehen sich vor allem auf die F\u00f6rderung von Privacy Literacy. Privacy Literacy beschreibt das Wissen \u00fcber die Funktionsweisen digitaler Anwendungen und die daraus resultierende F\u00e4higkeit, selbstbestimmt Datenschutzentscheidungen zu treffen. Ein angemessenes Schutzniveau kann damit jedoch nicht gew\u00e4hrleistet werden, da einerseits nicht alle Menschen gleicherma\u00dfen von entsprechenden Bildungsma\u00dfnahmen erreicht werden k\u00f6nnen und andererseits nicht alle \u00fcber die gleichen Ressourcen verf\u00fcgen, sich entsprechend \u00fcber Schutzvorkehrungen zu informieren und diese auch umzusetzen. Die informationelle Selbstbestimmung im Datenschutz ist ein Grundrecht, das allen Menschen unabh\u00e4ngig von ihren individuellen F\u00e4higkeiten, ihrem sozio\u00f6konomischen Hintergrund oder der jeweiligen digitalen Umgebung zug\u00e4nglich sein muss. Die M\u00f6glichkeit der Selbstbestimmung darf nicht auf Personen beschr\u00e4nkt werden, die ohne fremde Hilfe \u00fcber die notwendigen Mittel verf\u00fcgen, um sie auszu\u00fcben, wie z.B. die F\u00e4higkeit, Datenschutzeinstellungen vorzunehmen oder Datenschutzhinweise zu lesen. Ausschlaggebend f\u00fcr die St\u00e4rkung von Resilienz im Kontext der informationellen Selbstbestimmung ist die F\u00e4higkeit der Menschen, Risiken und Vorteile ihres Verhaltens im Digitalen einzusch\u00e4tzen, um auf dieser Grundlage eine informierte Entscheidung zu treffen. Ein wichtiger Hinweis darauf, ob Menschen in der Lage sind, mit digitalen Risiken umzugehen (also eine entsprechende Bew\u00e4ltigungskapazit\u00e4t besitzen), ist der Grad an Transparenz von digitalen Angeboten. Dabei ist es nicht nur zentral, dass Informationen \u00fcberhaupt bereitgestellt werden, sondern vor allem, dass sie f\u00fcr alle Menschen zug\u00e4nglich und verst\u00e4ndlich sind. Nur so k\u00f6nnen sie nachvollziehen, was mit ihren Daten geschieht, welche Rechte sie besitzen und welche Folgen bestimmte Entscheidungen, etwa das Akzeptieren von Cookie-Bannern, haben k\u00f6nnten. Deshalb sollte das geltende Recht den Fokus verst\u00e4rkt darauflegen, eine Transparenz zu gew\u00e4hrleisten, die sich an der konkreten Situation und den F\u00e4higkeiten der betroffenen Personen orientiert. Ziel ist es, auch vulnerablen Personen eine informationelle Selbstbestimmung zu erm\u00f6glichen \u2013 also die Kontrolle dar\u00fcber, welche pers\u00f6nlichen Daten sie preisgeben und wie diese verwendet werden. Transparenz muss so gestaltet sein, dass auch vulnerable Personen in digitalen Kontexten <strong>bewusst und selbstbestimmt<\/strong> handeln k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Kernthesen:<\/h4>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Es besteht die Notwendigkeit einer ad\u00e4quaten Adressierung von digitaler Vulnerabilit\u00e4t, um allen Menschen einen entsprechenden Selbstschutz zu erm\u00f6glichen.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein effektiver Schutz vulnerabler Personen erfordert einen kontextbasierten Ansatz, der situationsbedingte Gef\u00e4hrdungslagen mit einbezieht.<\/li>\n\n\n\n<li>Situationsgerechte Transparenz ist eine zentrale Voraussetzung der Selbstbestimmung und muss daher als Schutzstrategie st\u00e4rker fokussiert werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00dcber die Autorin<\/h4>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-8f761849 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"padding-top:0;padding-right:0;padding-bottom:0;padding-left:0;flex-basis:50%\">\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Luisa Schmied ist Sozialjuristin und arbeitet seit Oktober 2023 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im <a href=\"https:\/\/privacy4all.de\/startseite\/diversprivat-das-sind-wir\/\" title=\"\">Projekt DiversPrivat<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:50%\"><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir suchen immer neue Beitr\u00e4ge f\u00fcr unseren Blog &#8211; einen Call mit allen relevanten Informationen findet ihr hier! von Luisa Schmied Die fortschreitende Digitalisierung bringt Vorteile, aber auch neue Herausforderungen mit sich. 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