{"id":497,"date":"2025-04-29T13:37:04","date_gmt":"2025-04-29T11:37:04","guid":{"rendered":"https:\/\/privacy4all.de\/startseite\/startseite\/?p=497"},"modified":"2025-11-20T11:05:28","modified_gmt":"2025-11-20T10:05:28","slug":"private-kindheiten-im-digitalen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/privacy4all.de\/startseite\/private-kindheiten-im-digitalen\/","title":{"rendered":"Private Kindheiten im Digitalen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>Wir suchen immer neue Beitr\u00e4ge f\u00fcr unseren Blog &#8211; einen Call mit allen relevanten Informationen findet ihr <a href=\"https:\/\/privacy4all.de\/startseite\/call-for-blogbeitraege\/\">hier<\/a>!<\/strong><\/p>\n\n\n\n\n\n<p><strong>von <a href=\"https:\/\/www.gottfried-schweiger.org\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"\">Dr. Gottfried Schweiger<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Kindheiten sind heute digitale Kindheiten \u2013 oder, wie es auch genannt wird, mediatisierte Kindheiten. Damit sind mehrere, miteinander verbundene Aspekte angesprochen: Kinder interagieren fr\u00fchzeitig mit digitalen Technologien und Medien. Das Tablet in der Grundschule mit der Lernapp, der Abend vorm TV, \u00fcber dem mittels Streaminganbieter (oder via Youtube) geschaut wird&nbsp;, die Whatsapp-Gruppe, das Spiel auf dem Smartphone (der Eltern), die Smartwatch mittels derer Kinder nicht nur telefonieren, sondern auch getrackt werden k\u00f6nnen oder die weite Welt des Internets, mit all seinen Webseiten, TikTok, Instagram usw. Kindheiten sind aber nicht nur deshalb heute digital, weil Kinder solche Technologien nutzen, sondern auch weil Eltern, Lehrer:innen, \u00c4rzt:innen und alle m\u00f6glichen Personen und Institutionen diese nutzen, um Kinder zu \u00fcberwachen, ihr Leben mit anderen zu teilen, ihnen zu helfen, Diagnosen zu stellen und sie zu behandeln., ihnen etwas zu verkaufen, sie zu beeinflussen. Damit sind, offensichtlich, eine ganze Reihe auch ethisch relevanter Fragen verbunden, darunter auch jene nach der Privatheit von Kindern. Oder um es anders zu formulieren: die Frage nach dem Wert von kindlicher Privatheit oder dem kindlichen Recht darauf.<\/p>\n\n\n\n<p>Daf\u00fcr sind einige Kl\u00e4rungen n\u00f6tig, die sich aus der Besonderheit von Kindern ergeben. Zun\u00e4chst: es ist relevant, darauf hinzuweisen, dass Kinder eine \u00e4u\u00dferst heterogene Gruppe sind, typischerweise heterogener als jene der Erwachsenen. Damit ist gemeint, dass die Unterschiede in den relevanten F\u00e4higkeiten und Eigenschaften \u2013 insbesondere jenen, die f\u00fcr Privatheit und das Recht darauf wichtig sind \u2013 zwischen Kindern im Alter von drei Monaten, sechs Jahren und zehn Jahren erheblich gr\u00f6\u00dfer sind als zwischen Erwachsenen. Diese Unterschiede sind nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ ausgepr\u00e4gt, etwa im Vergleich zwischen Achtzehn-, F\u00fcnfundvierzig- und F\u00fcnfundsechzigj\u00e4hrigen.Vom kindlichen Recht auf Privatheit zu sprechen, droht manchmal diese Unterschiede zu verwischen- auch mit Blick auf das Digitale. Allein schon deshalb, weil sich die Nutzungsm\u00f6glichkeiten digitaler Technologien radikal im Laufe der Kindheit erweitern.<\/p>\n\n\n\n<p>Privatheit sowohl ein soziales Produkt, als auch ein Sozialisationsprodukt. Damit ist gemeint, dass es keine nat\u00fcrliche Demarkationslinie gibt, was darunterfallen soll und was nicht. Nicht nur gibt es gro\u00dfe individuelle Unterschiede, was Menschen privat halten wollen, sondern auch solche, die sich aus der Gesellschaft, ihren Normen und Konventionen ergeben. Diese werden erst in der Kindheit erlernt. Zwar es gibt es durchaus eine nat\u00fcrliche Entwicklungslinie, dass Kinder bestimmte Formen der Privatheit f\u00fcr sich entdecken und einfordern. Doch auf diese gibt es, erstens keinen unverstellten Blick und zweitens pr\u00e4gen sich auch diese sozial variabel unterschiedlich stark aus- man denke nur an Nacktheit und wie diese gesehen, geregelt, diszipliniert wird. Der Wert der Privatheit ist daher auch weniger offensichtlich als man meinen mag. Wenn es ihn also gibt \u2013 und davon gehe ich aus \u2013 dann erschlie\u00dft er sich auch vor allem im Hinblick darauf, welche Funktionen Privatheit in einer bestimmten Gesellschaft hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Kinder haben Rechte\u2013 auch mit Blick auf Privatheit \u2013, doch sie besitzen sie in anderer Form als Erwachsene. Damit ist gemeint, dass kindliche Rechte sowohl danach zu differenzieren sind, was Kinder besonders macht als auch danach, in welchem Verh\u00e4ltnis wir sie zu Erwachsenen positionieren. Kinderrechte werden zumeist in deren fundamentalen Interessen begr\u00fcndet und aus diesen abgeleitet: jedes Kind braucht ausreichend Nahrung, medizinische Versorgung, Erziehung und F\u00fcrsorge und deshalb sollen sie ein Recht darauf haben. Ob und inwieweit Kinder auch solche Rechte wie jenes auf Privatheit oder Mitbestimmung brauchen, ist dann weniger einfach zu begr\u00fcnden. Ich nenne diese beiden, weil sie miteinander besonders eng verschr\u00e4nkt sind. Sowohl das Recht auf Privatheit als auch jenes auf Mitbestimmung kann als eines verstanden werden, f\u00fcr das Kinder Stellvertreter:innen brauchen. Also Erwachsene, die sicherstellen, dass bestimmte Informationen \u00fcber Kinder privat bleiben gegen\u00fcber bestimmten Dritten oder dass ihre Stimme gegen\u00fcber diesen Dritten eingebracht wird. Hier wird man etwa an das Baby denken. Bestimmte Informationen des Babys sollen privat bleiben \u2013 etwa \u00fcber seine Gesundheit oder auch sein Aussehen (z.B. Fotos). Und daf\u00fcr sind Erwachsene zust\u00e4ndig. Ebenso kann ein Baby nicht selbst mitbestimmen, was es tun will \u2013 bzw. nur so rudiment\u00e4r \u2013 dass es Erwachsene braucht, die dies f\u00fcr es tun. Es gibt jedoch relativ fr\u00fch in der kindlichen Entwicklung einen Punkt, an dem Kinder anfangen, ihren Willen zu \u00e4u\u00dfern und an dem Privatheit und Mitbestimmung gegen\u00fcber anderen zu einer ethischen \u2013 mithin auch lebenspraktischen \u2013 Frage werden: Die blo\u00dfe Stellvertretung reicht dann nicht mehr aus, vielmehr werden diese Rechte zunehmend auch gegen\u00fcber den Stellvertreter:innen eingefordert. Das bedeutet noch nicht, dass Kinder in der Lage w\u00e4ren, diese Rechte selbstst\u00e4ndig durchzusetzen. Und es ist sicherlich so, dass Kinder als Kinder in einer viel schw\u00e4cheren Position sind dies zu tun als Erwachsene. Es w\u00e4re sch\u00e4dlich oder zumindest gef\u00e4hrlich, wenn sie, ihre Rechte auf vollst\u00e4ndige Privatheit eigenst\u00e4ndig durchsetzen m\u00fcssten. Ein Erwachsener kann typischerweise sein Smartphone privat halten, indem er es sperrt und niemandem Zugang dazu gibt; sofern wir dies einem Kind gew\u00e4hren, gehen wir damit ein Risiko ein. Es ist daher fraglich, in welchem Sinne es wirklich un\u00fcberwachte Privatheit f\u00fcr Kinder geben darf. Ob dem nicht andere ihrer Rechte, n\u00e4mlich das Recht auf Schutz vor Gefahren ihres Wohlergehens, ihrer physischen und psychischen Gesundheit, dem entgegenstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bevor ich meinen Vorschlag skizziere, wie das Recht auf Privatheit von Kindern dennoch zu retten ist, m\u00f6chte ich einen weiteren Aspekt einbringen, der f\u00fcr das Digitale zentral erscheint. Es gilt zu fragen: Privatheit wem gegen\u00fcber? Gegen\u00fcber dem Staat, der \u00d6ffentlichkeit, gegen\u00fcber Firmen und Unternehmen oder anderen Personen (und welchen?), gegen\u00fcber den Eltern, den Geschwistern?&nbsp; F\u00fcr alle diese w\u00e4re es lohnenswert zu erkunden, was Privatheit f\u00fcr Kinder meinen sollte, gerade unter der Bedingung, dass sie \u00fcber fundamentale Dimensionen von Privatheit, die die meisten Erwachsenen f\u00fcr sich in Anspruch nehmen k\u00f6nnen, nicht bestimmen k\u00f6nnen, wie etwas ihren Wohnraum. Digitale Kindheit ist eine Kindheit, die vermittelt ist- und zwar durch Technologien, die andere f\u00fcr die Nutzung durch Kinder (oder Erwachsene oder Institutionen) bereitstellen und zwar auf eine Art und Weise, das ist diesen Technologien eingeschrieben, die Privatheit zu einem nicht leicht zu erreichenden Gut macht. Es macht eben einen Unterschied, ob man ein Zimmer in einem Geb\u00e4ude, das durch eine Firma gebaut wurde bewohnt, oder einen Account in einer App besitzt. Die App wie der Wohnraum wurden von anderen gebaut, aber sofern keine kriminelle Energie aufgewendet wird, ist das Zimmer privat, also un\u00fcberwacht und informationssicher, und dies ist auch relativ leicht zu beurteilen \u2013 T\u00fcre zu und sie ist zu. Eine App, ein Programm oder jede beliebige Webseite ist dagegen sehr viel leichter so zu gestalten, dass sie \u00fcberwacht ist, dass Informationen gesammelt werden oder auch, dass es leichter ist, diese Informationen gegen den Willen der Nutzer:innen zu beschaffen. Das ist etwas, das von den allermeisten Menschen so akzeptiert wird. Fast niemand w\u00fcrde in eine Wohnung ziehen, die voll mit Abh\u00f6rgeraten und Kameras ist, damit der\/die Wohnungsvermieter:in Informationen gewinnen kann, um diese f\u00fcr sich zu nutzen (auch nicht, wenn die Nutzung der Wohnung dann g\u00fcnstiger w\u00e4re als eine ohne \u00dcberwachung) und fast niemand w\u00fcrde darauf vertrauen, wenn eine Wohnung voller \u00dcberwachungstechnologien w\u00e4re, dass der Vermieter oder wer auch immer darauf Zugriff hat, diese nicht heimlich einschaltet und nur nach Zustimmung nutzt. Bei digitalen Technologien tun das viele Menschen \u2013 und nat\u00fcrlich auch Kinder.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit zur\u00fcck zur Frage, was an Privatheit f\u00fcr Kinder wertvoll ist und wie ein Recht darauf, im Digitalen, aussehen k\u00f6nnte. Daf\u00fcr ist es relevant zu wissen, wem gegen\u00fcber welche Aspekte des Lebens Privatheit beanspruchen sollen- unabh\u00e4ngig davon, ob Kinder dies selbst einfordern oder verstehen. Die Preisgabe bestimmter Informationen kann gef\u00e4hrlich oder riskant sein \u2013 manchmal auch erst in der Zukunft \u2013, sodass hier dann Privatheit und deren Schutz wichtig wird. Daf\u00fcr sind dann Stellvertreter:innen zust\u00e4ndig, sofern Kinder dazu nicht in der Lage sind \u2013 notfalls auch gegen den Willen der Kinder, sofern die m\u00f6gliche Sch\u00e4digung schwerwiegend sein kann. Dann gibt es jedoch auch Formen der Privatheit, die gegen\u00fcber diesen Stellvertreter:innen \u2013 zumeist sind dies die Eltern \u2013 relevant werden. Hierf\u00fcr braucht es andere Argumente. Kinder brauchen gesch\u00fctzte R\u00fcckzugsorte, um ihre Pers\u00f6nlichkeit frei entwickeln zu k\u00f6nnen, denn nur in privaten R\u00e4umen k\u00f6nnen sie ungest\u00f6rt ihre Gedanken, Gef\u00fchle und Interessen erkunden. Das Vertrauen zwischen Kindern und ihren Bezugspersonen w\u00e4chst wiederum, wenn deren Privatheit respektiert wird und sie sich sicher f\u00fchlen k\u00f6nnen. Auf diese Weise k\u00f6nnen Kinder sich zu autonomen und selbstbewussten Menschen entwickeln, die Verantwortung f\u00fcr ihr eigenes Handeln \u00fcbernehmen. Sie k\u00f6nnen ein\u00fcben, was es hei\u00dft, Privatheit zu haben und f\u00fcr sich zu nutzen. Das Recht auf Privatheit erscheint aus dieser Perspektive ein wesentlicher Baustein f\u00fcr eine gute pers\u00f6nliche Entwicklung zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Doch wie l\u00e4sst sich nun kindliche Privatheit im Digitalen sch\u00fctzen und umsetzen? Einerseits sind Kinder nicht vollst\u00e4ndig autonom und entwickeln noch die F\u00e4higkeiten, Fertigkeiten und das Wissen, um selbstst\u00e4ndig Entscheidungen zu treffen und danach zu handeln. Aus dieser Perspektive l\u00e4sst sich argumentieren, dass Kinder nicht denselben Schutz ihrer Privatheit verdienen wie Erwachsene, da ihnen das fehlt, was durch das Recht auf Privatheit gesch\u00fctzt wird. Andererseits sind Kinder in hohem Ma\u00dfe auf ihre Bezugspersonen und Eltern angewiesen, um vor verschiedenen Gefahren gesch\u00fctzt zu werden sowie jene F\u00fcrsorge zu erhalten, die f\u00fcr eine gute Kindheit und ein gutes Aufwachsen notwendig ist. Solche F\u00fcrsorge geht zwangsl\u00e4ufig mit Intimit\u00e4t einher und schr\u00e4nkt Privatheit somit immer auch ein. Aus dieser Sicht erscheint das Recht der Kinder auf Privatheit als deutlich schw\u00e4cher ausgepr\u00e4gt als von Erwachsenen. Ihr ihr Wohlergehen und eine gute Kindheit k\u00f6nnten gef\u00e4hrdet sein, wenn sie zu viele unbeaufsichtigte R\u00e4ume, gerade auch im Digitalen, f\u00fcr sich haben. Was Kinder jedoch besonders macht, ist, dass sie sich entwickeln, reifer und autonomer werden \u2013 und beide Argumente gegen ein starkes Recht der Kinder auf Privatheit mit der Zeit abnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der ethische Rahmen, den ich vorschlagen m\u00f6chte, zielt darauf ab, mit diesen Schwierigkeiten umzugehen. Der beste Weg, dies zu erreichen, scheint mir ein zweigleisiger Ansatz zu sein: Erstens haben Kinder das Recht, so gebildet zu werden, dass sie mit digitalen Medien verantwortungsvoll und sensibel umgehen lernen. Dies verbindet ihr Recht auf Privatheit mit ihrem Recht auf eine Erziehung und Bildung, die ihnen hilft, autonome und verantwortungsvolle Individuen zu werden. Die Verantwortung, eine solche Erziehung und Bildung zu gew\u00e4hrleisten, liegt sowohl bei den Eltern als auch bei den Bildungseinrichtungen. Zweitens wird dies allein nicht alle Probleme l\u00f6sen \u2013 tats\u00e4chlich w\u00fcrde dies wahrscheinlich sowohl den Kindern als auch Eltern und den Bildungseinrichtungen zu viel abverlangen. Daher m\u00fcssen bestimmte Regulierungen etabliert werden, deren Ziel es ist, anzugeben, was Kinder eigenst\u00e4ndig tun d\u00fcrfen (was unter ihr Recht auf Privatheit f\u00e4llt) und wann eingegriffen werden muss. Es scheint mir hier hilfreich, hier zwischen zwei Arten der Regulierung zu unterscheiden: harte Regeln, die klare Grenzen setzen, welche niemals \u00fcberschritten werden d\u00fcrfen, und weiche Regeln, die flexibler sind und von Fall zu Fall bewertet werden m\u00fcssen. Beispiele f\u00fcr harte Regeln sind Handlungen, die unter das Strafrecht fallen, wie etwa Kinderpornografie, vor denen Kinder unbedingt zu sch\u00fctzen sind. Beispiele f\u00fcr weiche Regeln sind etwa Beschr\u00e4nkungen der Nutzung digitaler Medien in der Freizeit, was im Ermessen der Eltern liegen kann. Solche Regeln sollten immer kindzentriert sein, das hei\u00dft, dass sie das Wohlergehen der Kinder und ihre Rechte \u00fcber konkurrierende Interessen \u2013 etwa der Eltern \u2013 stellen. Sie sollten angemessen sein und auf die Reife, F\u00e4higkeiten, Kompetenzen und Interessen der betroffenen Kinder eingehen. Au\u00dferdem sollten sie zielf\u00fchrend sein \u2013 also wirklich ihre angestrebte Wirkung entfalten, ohne dabei andere Rechte und Interessen der Kinder zu verletzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterf\u00fchrende Literatur<\/p>\n\n\n\n<p>Biesel, Kay, Paul Burkhard, Rahel Heeg, und Olivier Steiner, Hrsg. 2023. <em>Digitale Kindeswohlgef\u00e4hrdung: Herausforderungen und Antworten f\u00fcr die Soziale Arbeit<\/em>. 1. Aufl. Opladen Berlin Toronto: Verlag Barbara Budrich.<\/p>\n\n\n\n<p>Buck, Marc Fabian, Johannes Drerup, und Gottfried Schweiger, Hrsg. 2020. <em>Neue Technologien \u2013 neue Kindheiten?: Ethische und bildungsphilosophische Perspektiven<\/em>. Bd. 3. Techno:Phil \u2013 Aktuelle Herausforderungen der Technikphilosophie. Stuttgart: J.B. Metzler. <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.1007\/978-3-476-05673-3\">https:\/\/doi.org\/10.1007\/978-3-476-05673-3<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>K\u00f6berer, Nina. 2024. \u201eMedien \u2013 Ethik \u2013 Bildung: Privatheit als Wert und digitale M\u00fcndigkeit als Bildungsziel\u201c. In <em>Das Recht der Daten im Kontext der Digitalen Ethik<\/em>, herausgegeben von Stefan Brink, Petra Grimm, Clarissa Henning, Tobias O. Keber, und Oliver Z\u00f6llner, 89\u2013110. Nomos Verlagsgesellschaft mbH &amp; Co. KG. <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.5771\/9783748944461-89\">https:\/\/doi.org\/10.5771\/9783748944461-89<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Macenaite, Milda. 2017. \u201eFrom Universal towards Child-Specific Protection of the Right to Privacy Online: Dilemmas in the EU General Data Protection Regulation\u201c. <em>New Media &amp; Society<\/em> 19 (5): 765\u201379. <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.1177\/1461444816686327\">https:\/\/doi.org\/10.1177\/1461444816686327<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Mathiesen, Kay. 2013. \u201eThe Internet, children, and privacy: the case against parental monitoring\u201c. <em>Ethics and Information Technology<\/em> 15 (4): 263\u201374. <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.1007\/s10676-013-9323-4\">https:\/\/doi.org\/10.1007\/s10676-013-9323-4<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00f6nig, Julia Maria. 2024. \u201eDas Recht des Kindes auf Achtung seiner Privatsph\u00e4re\u201c. In <em>Das Recht der Daten im Kontext der Digitalen Ethik<\/em>, herausgegeben von Stefan Brink, Petra Grimm, Clarissa Henning, Tobias O. Keber, und Oliver Z\u00f6llner, 1. Aufl., 111\u201322. Baden-Baden: Nomos. <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.5771\/9783748944461-111\">https:\/\/doi.org\/10.5771\/9783748944461-111<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Stapf, I., J. Meinert, N. Kr\u00e4mer, R. Ammicht Quinn, F. Bieker, J.Heesen, und al. 2021. \u201eDas Recht von Kindern und Jugendlichen auf Privatheit in digitalen Umgebungen: Handlungsempfehlungen des Forum Privatheit\u201c. In <em>Aufwachsen in \u00fcberwachten Umgebungen<\/em>, herausgegeben von Ingrid Stapf, Regina Ammicht Quinn, Michael Friedewald, Jessica Heesen, und Nicole Kr\u00e4mer, 1. Aufl., 351\u201376. Baden-Baden: Nomos. <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.5771\/9783748921639-351\">https:\/\/doi.org\/10.5771\/9783748921639-351<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Stapf, Ingrid, Marlis Prinzing, und Nina K\u00f6berer, Hrsg. 2019. <em>Aufwachsen mit Medien: zur Ethik mediatisierter Kindheit und Jugend<\/em>. 1. Aufl. Kommunikations- und Medienethik, Band 9. Baden-Baden: Nomos.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00dcber den Autor<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"padding-top:0;padding-right:0;padding-bottom:0;padding-left:0;flex-basis:50%\">\n<p>Dr. Gottfried Schweiger arbeitet am Zentrum f\u00fcr Ethik und Armutsforschung der Universit\u00e4t Salzburg. Er ist u.a. Ko-Autor des Buches &#8222;Was ist eine gute Kindheit?&#8220; (Reclam 2024), Ko-Herausgeber der Zeitschrift f\u00fcr Praktische Philosophie und Mit-Betreiber des popul\u00e4ren Philosophieblogs praefaktisch.de. Mehr Informationen hier:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.gottfried-schweiger.org\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/www.gottfried-schweiger.org\/<\/a><\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:50%\"><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir suchen immer neue Beitr\u00e4ge f\u00fcr unseren Blog &#8211; einen Call mit allen relevanten Informationen findet ihr hier! von Dr. Gottfried Schweiger Kindheiten sind heute digitale Kindheiten \u2013 oder, wie es auch genannt wird, mediatisierte Kindheiten. Damit sind mehrere, miteinander verbundene Aspekte angesprochen: Kinder interagieren fr\u00fchzeitig mit digitalen Technologien und Medien. 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