Datenschutz auf einen Blick: Transparente Informationen durch Bildsymbole
Hast du schon einmal eine Datenschutzerklärung akzeptiert, ohne sie richtig verstanden zu haben? Eigentlich sollen Datenschutzerklärungen transparent machen, welche Daten erhoben werden, wie sie verwendet werden und welche Rechte die Nutzenden an ihren Daten haben. Aufgrund ihrer umfangreichen und oft unverständlichen Formulierungen werden sie diesem Anspruch jedoch nur selten gerecht.
Vielleicht hast du in diesem Zusammenhang schon einmal von dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gehört. Dieses Recht räumt jedem Einzelnen die Befugnis ein, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Rechtlich leitet sich dieses Recht aus dem Grundgesetz ab. Genauer gesagt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Recht auf Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG).
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es Vorschriften, die den Umgang mit Daten regeln. Hier setzt das Datenschutzrecht an. Unter Datenschutz versteht man den Schutz der eigenen (personenbezogenen) Daten. Beispiele hierfür sind z. B. der Name, das Alter, das Geschlecht oder auch die Sozialversicherungsnummer. Um den Umgang mit diesen personenbezogenen Daten zu regeln, wurde die Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) erlassen, die für die gesamte Europäische Union gilt. Nach dieser bedarf jede Verarbeitung personenbezogener Daten immer einer Erlaubnis. Eine solche Erlaubnis stellt zum Beispiel die Einwilligung in einen Cookie Banner einer Webseite dar.
Zentral für die Verarbeitung von Daten ist zudem der Grundsatz der Transparenz, wonach die Datenverarbeitung für den Betroffenen nachvollziehbar sein muss. Der Betroffene muss Klarheit darüber haben, wer wann welche Informationen über ihn in welchem Zusammenhang verarbeitet und wozu diese Informationen verwendet werden. Dies muss vom Verantwortlichen (z. B. vom Betreiber der Website) erkennbar gemacht werden, um dem Betroffenen Kontrollmöglichkeiten zu geben.
Ergänzend zu diesen Informationspflichten sieht Artikel 12 Absatz 7 der Datenschutz-Grundverordnung die Verwendung von Bildsymbolen zur visuellen Unterstützung von Datenschutzerklärungen vor. Diese Symbole sollen helfen, auf einen Blick zu verstehen, wie und von wem die Daten verarbeitet werden. Standardisierte und allgemeingültige Bildsymbole gibt es bisher nicht. Hier ist die Europäische Kommission in der Pflicht, einheitliche Standards zu schaffen. Darüber hinaus gibt es aber viele Ansätze, wie solche Bildsymbole gestaltet werden könnten, um die Transparenz und Verständlichkeit für den Einzelnen zu erhöhen.
Einige Beispiele finden Sie hier:
- Datenschutz-Icons des Landesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, 2023: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz-icons/
- PRIVACY ICONS association, digital Switzerland, 2021: https://privacy-icons.ch/en/
- Bitkom e. V., Das Icons-Projekt, 2023: https://www.bitkom.org/Themen/Datenschutz-Sicherheit/Privacy-Icons
Abgesehen von Bildsymbolen gibt es auch andere Möglichkeiten, die zum Schutz der Internet-Nutzenden beitragen sollen. Darunter fallen zum Beispiel viszerale Signale. Was genau es damit auf sich hat und wie diese Signale helfen können, erfahren Sie hier.
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